Endlich klargestellt: Überwälzung von Betriebskosten auf den Mieter in Formularmietverträgen ist zulässig
Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte hatte die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien, die einen Mustermietvertrag für Wohnungen außerhalb des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes (sog. „Teilanwendungsbereich“, also im Wesentlichen im freifinanzierten Neubau) empfohlen hatte, auf Unterlassung einer Reihe von Klauseln in diesem Mustervertrag geklagt. Das Verfahren ging über drei Instanzen, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes liegt nun vor (6Ob162/24b).
Read more