Achtung: Die nachträgliche Legalisierung im Wiener Kleingartenrecht läuft mit Ende 2027 endgültig aus!
Ein wesentlicher Teil der bestehenden Gebäude in Wiener Kleingartenanlagen entspricht nicht mehr den geltenden baurechtlichen Vorschriften. Dies ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte gewachsenen Entwicklung: Gebäude wurden erweitert, umgebaut und modernisiert, ohne dass diese Änderungen bei der Baubehörde eingereicht wurden.
Lange Zeit stellte dies kein gravierendes Problem dar, da §71a der Wiener Bauordnung eine nachträgliche Bewilligung solcher Abweichungen ermöglichte. Mit 31. Dezember 2027 entfällt diese Sonderregelung jedoch endgültig.
Kleingartenhausbesitzer sollten sich also umgehend beraten lassen, um mögliche Genehmigungsverfahren rechtzeitig abschließen zu können. Andernfalls drohen finanzielle Nachteile und in Extremfällen sogar Nutzungsuntersagungen.
