Neue OLG-Entscheidung zur Aufgriffsobliegenheit des AN bei Vergeltungsmaßnahmen nach dem HSchG
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist seit mittlerweile 25.2.2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich um. Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit (zB als Arbeitnehmer:innen udgl) Informationen über bestimmte Rechtsverletzungen erlangen und diese melden. Gleichzeitig sollen Hinweisgeber vor persönlichen Nachteilen, insbesondere vor sogenannten Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.
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