Endlich mehr Klarheit durch erste Rechtsprechung: Kündigung einer Betriebsvereinbarung bei fehlendem Betriebsrat – OLG bejaht Kuratorbestellung
Nach allgemeinen Grundsätzen hat der Wegfall des Betriebsrats keinen Einfluss auf den Bestand zuvor abgeschlossener Betriebsvereinbarungen; diese bleiben vielmehr weiterhin aufrecht und wirken fort. Die Frage, wie eine solche fortwirkende Betriebsvereinbarung aber beendet werden kann, wenn im Betrieb kein Betriebsrat mehr besteht, war bislang allerdings rechtlich ungeklärt.
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