Tücken der temporären Befreiung von Eintragungsgebühren beim Erwerb von Wohnraum
Erst im Frühjahr diesen Jahres wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. Seit 01. Juli 2024 können entsprechende Anträge zur Befreiung von Eintragungsgebühren bei den Grundbuchgerichten gestellt werden, sofern das zugrunde liegende Rechtsgeschäft (zB Kaufvertrag), mit dem Wohnraum zur Stillung des dringenden Wohnbedürfnisses angeschafft wurde, nach dem 31.05.2024 abgeschlossen wurde.
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