Vergaberecht: Schwellenwerte-Verordnung verlängert höhere Schwellenwerte, aber nur bis Ende Juni
Nachdem zunächst einige Verwirrung über das Auslaufen der sogen „Schwellenwerte-Verordnung“ mit 31.12.2022 geherrscht hatte, hat das zuständige Justizministerium in der Zwischenzeit bekannt gegeben, dass die Verordnung zeitnah verlängert werde. Dies ist nunmehr geschehen: Mit 6.Februar 2023 wurde die neue Schwellenwerte-Verordnung kundgemacht.
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