Haftung von Prokuristen für Steuerschulden der GmbH – VwGH sorgt für Aufsehen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung (25. 6. 2025, Ro 2023/13/0020) klargestellt, dass auch Prokuristen persönlich für Steuerschulden einer Gesellschaft haften können. Damit erweitert sich der Kreis der möglichen Haftungsadressaten über Geschäftsführer und Vorstände hinaus.
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