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Legal News
11. September 2023

Vom Amtsblatt zum digitalen "schwarzen Brett" EVI

Bisher bestand für Unternehmen die Pflicht, Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Kundmachungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung kostenpflichtig zu veröffentlichen. Aufgrund der Einstellung der Wiener Zeitung als Printausgabe, fiel nun auch die Verpflichtung der Veröffentlichung im Print für Unternehmen weg.

Digitales schwarzes Brett

Dem digitalen Zeitalter entsprechend wurde nun die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, kurz auch „EVI“ genannt, eingerichtet (https://www.evi.gv.at). EVI erfüllt dabei die Funktion eines digitalen „schwarzen Bretts“ des Bundes, auf das alle Bürger sowie Unternehmen jederzeit und ohne Einschränkungen Zugriff haben.

Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflichten bleiben aufrecht

Seit dem 1. Juli 2023 sind sohin alle veröffentlichungspflichtigen Informationen, die bislang im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen waren, auf EVI zu veröffentlichen. Die mehr als 380 bestehenden Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflichten von Unternehmen bleiben daher weiterhin bestehen.

In der Praxis hat sich am Prozess der Veröffentlichung durch die Einführung von EVI nichts geändert. Die Veröffentlichung hat weiterhin durch die verpflichteten Rechtsträger bzw. durch die zuständige Stelle zu erfolgen. Die zu veröffentlichenden Informationen sind per E-Mail an office@evi.gv.at zu übermitteln und werden in der Regel innerhalb von vier Werktagen bearbeitet. Über die erfolgte Durchführung der Veröffentlichung kann man sich auf EVI mit der Suchfunktion informieren.

Grundsätzlich kostenlos

Grundsätzlich ist die Veröffentlichung für bundesgesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen auf EVI unentgeltlich und die bisherige Kostenpflicht entfällt. Sollte jedoch für die Veröffentlichung ein zusätzlicher Aufwand für die Wiener Zeitung entstehen, da das übermittelte Dokument beispielsweise nicht den Formatierungsvorschriften laut den Allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen entspricht (https://www.evi.gv.at/agb), so kann die Wiener Zeitung diesen Aufwand nach dafür angemessenen und drittvergleichsüblichen Sätzen verrechnen.