DE/EN
Legal News
23. März 2023

Vergaberecht: Schwellenwerte-Verordnung verlängert höhere Schwellenwerte, aber nur bis Ende Juni

Nachdem zunächst einige Verwirrung über das Auslaufen der sogen „Schwellenwerte-Verordnung“ mit 31.12.2022 geherrscht hatte, hat das zuständige Justizministerium in der Zwischenzeit bekannt gegeben, dass die Verordnung zeitnah verlängert werde. Dies ist nunmehr geschehen: Mit 6.Februar 2023 wurde die neue Schwellenwerte-Verordnung kundgemacht. Diese gilt seit 7.Februar, allerdings nur für knapp fünf Monate bis 30.06.2023. Bis dahin solle laut Justizministerium evaluiert werden. Das diesbezügliche Rundschreiben des Ministeriums gibt jedoch wenig Hoffnung darauf, dass danach die erhöhten Schwellenwerte – allen voran die Grenze von EUR 100.000 für Direktvergaben  - langfristig verlängert werden.

Für Vergabeverfahren, die zwischen 07.02.2023 und 30.06.2023 gelten somit folgende Schwellenwerte:
Direktvergabe 100.000 Euro
Nicht offenes Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- Bauaufträge 1.000.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge 100.000 Euro
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung 100.000 Euro