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Legal News
17. März 2020

Coronavirus: Wie bekomme ich einen staatlich besicherten Kredit?

Viele Unternehmen stehen vor einem plötzlichen und unerwarteten Liquiditätsengpass. In dieser Situation ist die Hausbank möglicherweise nicht bereit, ohne staatliche Garantie zu akzeptablen Konditionen einen entsprechenden Überbrückungskredit zu gewähren.

Genau für derartige Fälle hat der Gesetzgeber versucht Vorsorge zu schaffen. Er hat hier keine neue Einrichtung geschaffen, sondern greift auf eine bewährte Einrichtung zurück:Außerhalb der derzeitigen außergewöhnlichen Zeiten bietet das austria wirtschaftsservice (aws) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass gewerbliche und industrielle Unternehmen (auch im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) eine weitgehende Kreditgarantie für bestimmte Projekte (grundsätzlich:) in Österreich erhalten können (vgl https://www.aws.at/aws-garantie/). Nach unseren Erfahrungen werden die entsprechenden Anträge vom aws regelmäßig höchstprofessionell abgewickelt, sodass eine Einbeziehung des aws in Investitionsentscheidungen in Österreich regelmäßig eine zweckmäßige Maßnahme ist, um die Chancen auf eine Investitionsfinanzierung zu erhöhen und die Refinanzierungskosten zu reduzieren. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung und Abwicklung entsprechender Förderanträge.

In der aktuellen, außergewöhnlichen Situation hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ zu Sonderkonditionen zu vergeben (vgl auch https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/).

Die Abwicklung erfolgt über die finanzierende Bank. Diese hat den Kreditantrag zu prüfen und die Förderabwicklung mit dem aws vorzunehmen. Grundsätzlich arbeitet der aws mit jeder Bank, die eine Niederlassung in Österreich hat und den österreichischen Gesetzen unterliegt zusammen. Faktisch haben die üblichen größeren Institute häufig mehr Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem aws. Kleinere Regionalbanken verweisen diesbezüglich möglicherweise auf ein anderes Institut. Einzelne Banken (gerade aus dem Diskontsektor) pflegen keine Zusammenarbeit mit dem aws.

Achtung: Der Fördertopf ist nicht unlimitert. Nach unserem Letztstand stand eine höchstmögliche Fördersumme von EUR 250 Mio zur Verfügung. Auskuntsgemäß hat das zuständige Ministerium aber bereits eine Aufstockung dieser Höchstsumme in Aussicht gestellt. Wie hoch die Garantiesumme endgültig sein wird ist derzeit noch nicht abzusehen.

Förderungen können nunmehr eingeräumt werden an

  • gewerbliche und industrielle KMU (aber keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; für diese gibt es einen anderen Fördertopf)

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU, bei großen Unternehmen bis zu EUR 25 Mio (diesbezüglich befindet sich die Richtlinie aber erst in Ausarbeitung)

  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Kosten

  • Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, einmalig
  • Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind folgende Unternehmen:

  • Unternehmen, die der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die Kriterien des Reorganisationsgesetzes erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre).
  • Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen

Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von einer Garantieübernahme ausgeschlossen.

Die entsprechende Förderrichtlinie finden Sie hier zum Download.

Die Förderung kann direkt beim aws beantragt werden und zwar unter hier.

Das aws hat zudem eine Hotline für Überbrückungskredite eingeräumt: Hotline Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500

Gerne beraten auch wir Sie zu den mit den Fördervorhabenen verbundenen Fragen in rechtlicher Hinsicht. Wir können zudem bei Detailfragen zu Abwicklungsaspekten auf die externe Expertise von Prüf- und Abwicklungsexperten aus dem Bereich des Förderrechtes zurückgreifen.

Aufgrund von Berichten aus frühzeitig betroffenen Ländern haben wir zeitgerecht eine kanzleiweite Strategie entwickelt, um unseren Kanzleibetrieb auch im Falle drastischer Maßnahmen zur Epidemiebekämpfung aufrecht zu erhalten. Im Sinne der Empfehlungen der Bundesregierung verzichten auch wir möglichst auf persönliche Besprechungen und arbeiten primär von zu Hause aus. Alle unsere Experten haben bereits die nötige Infrastruktur (Akten, juristische Fachliteratur, Werkzeuge zur Kommunikation und Abstimmung mit Kollegen und Mandanten) eingerichtet, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten. Selbstverständlich können wir weiterhin alle nötigen Schriftstücke bei Gericht einbringen und erhalten auch gerichtliche Zustellungen.

Wenden Sie sich für Fragen rund um das Thema „Coronavirus“, die über unsere Beiträge hinausgehen, gerne per Mail an uns via corona@bkp.at

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Wir bitten zu beachten, dass es für die aktuelle Situation keine eindeutigen Rechtsnormen und keine einschlägige Rechtsprechung gibt. Wir können daher keine Gewähr oder Haftung dafür übernehmen, dass die obige Information gerichtlich durchgesetzt werden kann. Diese allgemeinen Einschätzungen bzw Informationen können auch keine Prüfung des konkreten Sachverhalts ersetzen und wir empfehlen daher eine Beratung im Einzelfall.