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Legal News
12. Juni 2018

Gastronomiebetriebe bringen Individualanträge gegen das Rauchverbot beim Verfassungsgerichtshof ein

Gastronom Markus Artner sowie eine jugendliche Nichtraucherin sind unter den Antragstellern, vertreten durch bkp Rechtsanwälte.

Zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin sowie deren Vater haben am Montag, 11. Juni 2018, den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der im April erlassenen Regelungen des Tabakgesetzes, mit dem das eigentlich ab 1. Mai geltende Rauchverbot in der Gastronomie wieder ausgehebelt wurde, angerufen.

„Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern“, so der Gastronom Markus Artner. „Das generelle Rauchverbot hätte auch endlich die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt.“

Die Antragsteller werden von Partner Gerald Otto vertreten, der die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge zwar als hoch einschätzt, dennoch: „Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist.“

Gerald Otto vertrat bereits erfolgreich in dem Verfahren vor dem VfGH und dem EuGH, das zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung führte.