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Legal News
November 4, 2021

Neues Gewährleistungsrecht ab 2022

Das Gewährleistungsrecht spielt sowohl in der Rechtspraxis als auch in Wissenschaft und Lehre eine große Rolle. Verbraucherberatungsstellen berichten, dass rund 30 % der an sie herangetragenen Fälle das Gewährleistungsrecht betreffen.

Schon bald wird sich das Gewährleistungsrecht ändern. Für Verträge, die ab dem 1.1.2022 geschlossen werden, kommen die Neuregelungen zur Anwendung. Sie bezwecken, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zu erleichtern, und bringen insbesondere für Verbraucher Verbesserungen.

Europarechtlicher Hintergrund

Die Reform des Gewährleistungsrechts beruht auf der Verpflichtung Österreichs zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien, nämlich der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Die beiden EU-Richtlinien verfolgen das Konzept der Vollharmonisierung, sodass in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Regelungsregime zur Anwendung kommen soll, von dem – abgesehen von den in den Richtlinien vorgesehenen Ausnahmen – keine Abweichungen zulässig sind. Für die Auslegung und das Verständnis der neuen Regelungen sind daher die europarechtlichen Vorgaben von herausragender Bedeutung.

Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG, BGBl. I Nr. 175/2021), mit dem das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geschaffen und darüber hinaus gewährleistungsrechtliche Bestimmungen in ABGB und KSchG novelliert wurden.

Wichtige Neuregelungen

Nicht nur Verbraucher, sondern auch unternehmerische Abnehmer profitieren insbesondere von folgenden Neuerungen:

  • Wegfall des Erfordernisses der gerichtlichen Geltendmachung zur Wahrung der Gewährleistungsfrist
  • gesonderte, an die Gewährleistungsfrist anschließende Verjährungsfrist
  • Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen
  • Ausweitung des Händlerregresses

Für das Verbrauchergewährleistungsrecht gibt es künftig ein eigenes Gesetz, das VGG. In diesem werden die Verbraucherrechte zB durch folgende Änderungen gestärkt:

  • Verlängerung der Vermutungsfrist dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, von 6 Monaten auf ein Jahr
  • Schaffung spezifischer Regelungen für die Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
  • Einbeziehung von Verträgen, bei denen der Verbraucher als Gegenleistung für digitale Leistungen Daten zur Verfügung stellt, in das Verbrauchergewährleistungsrecht
  • strenge Voraussetzungen für die Abbedingung der Gewährleistung für objektiv erforderliche Eigenschaften der Ware oder digitalen Leistung

Arbeitsbehelf im facultas Verlag

Der Arbeitsbehelf „Das neue Gewährleistungsrechts“ von Dr. Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford) und Dr. Katharina Huber bereitet die neue Rechtslage übersichtlich auf.

Das Buch enthält alle gewährleistungsrechtlichen Gesetzesbestimmungen in VGG, ABGB und KSchG. Nach jeder einzelnen Bestimmung finden Sie griffbereit gleich anschließend

  • die Erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers zu der entsprechenden Bestimmung und
  • die europarechtlichen Vorgaben, auf denen die Regelung beruht.

Einen raschen Überblick über die neue Rechtslage ermöglicht der an den Beginn des Buchs gestellte Kurzüberblick.

Mehr Infos zum Buch finden Sie hier.