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Legal News
24. Juli 2025

Steuerliche Neuregelungen für (Sub)Stiftungen

„Stiften“ wird künftig teurer. Das am 27.05.2025 vom Parlament beschlossene Budgetsanierungsmaßnahmengesetz sieht nicht nur steuerliche Änderungen für Privatstiftungen vor, sondern auch für die Errichtung von Substiftungen. Für Stifter:innen bedeutet das: Vermögenswidmungen ab dem 01.01.2026 werden mit höheren Steuern belastet und müssen vorsichtig geplant werden. Die Neuerungen sind nicht nur für bestehende Stiftungen, sondern auch für neue Stiftungen relevant.

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Änderungen beschlossen:

  • Erhöhung der Zwischensteuer von 23% auf 27,5% für Veranlagungsjahre ab 2026
  • Erhöhung der Stiftungseingangssteuer von 2,5% auf 3,5% gültig ab 01.01.2026
  • Erhöhung des Stiftungseingangssteueräquivalents für die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken an die Privatstiftung von 2,5% auf 3,5% gültig ab 01.01.2026

Was ist eine Substiftung?

Eine Substiftung entsteht, wenn eine bestehende Privatstiftung einen Teil ihres Vermögens auf eine neu gegründete Stiftung überträgt. Bei der Errichtung der Substiftung ist der Vorstand an den Stiftungszweck der ursprünglichen Privatstiftung gebunden. Dabei handelt es sich jedoch um keine Tochtergesellschaft im rechtlichen Sinne, denn die neue Stiftung ist rechtlich eigenständig und steht der Hauptstiftung nicht in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis gegenüber.

Substiftungen werden häufig errichtet, wenn sich rechtliche, wirtschaftliche oder vor allem familiäre Verhältnisse verändern. Zum Beispiel kann es sinnvoll sein, eine Stiftung in mehrere Substiftungen aufzuteilen, um Konflikten zwischen Familienzweigen zu vermeiden oder zusätzlichen Familienmitgliedern Stifterrechte einzuräumen.

Bedeutung für die Praxis

Wer sich überlegt eine Stiftung oder auch eine Substiftung zu errichten, sollte im Hinblick auf die geplanten Erhöhungen möglichst rasch handeln. Nicht nur die Gründung einer Privatstiftung, sondern auch die Errichtung einer Substiftung werden durch diese Änderung ab dem 01.01.2026 mit einer höheren Stiftungseingangssteuer belastet. Zudem ist die erhöhte Steuer bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken an eine Privatstiftung zu berücksichtigen. Daher ist es ratsam, noch im Jahr 2025 die Errichtung oder Erweiterung von (Sub)Privatstiftungen zu prüfen und gegebenenfalls noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen umzusetzen, um diese Nachteile zu vermeiden.