DE/EN
Legal News
25. Juli 2025

Neuer Schwellenwert für Direktvergaben bei EUR 143.000

Mit Verordnung vom 21. Juli 2025 hat die Justizministerin eine neue Schwellenwerte-Verordnung (Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Anpassung von im Bundesvergabegesetz 2018 festgesetzten Schwellenwerten) erlassen. Diese Schwellenwerteverordnung 2025 bringt eine wichtige Neuregelung für Direktvergaben. Damit wird die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber geschaffen, Beschaffungen im Rahmen einer Direktvergabe durchzuführen von bisher EUR 100.00 auf EUR 143.000 erhöht. Der neue Schwellenwert gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 22.07.2025 eingeleitet werden. Die Verordnung gilt vorerst bis 31.03.2026. Für die Zeit danach sieht das Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung auf Seite 36 vor: „Überführung der SchwellenwertVO ins Dauerrecht sowie Valorisierung der Schwellenwerte (EUR 200.000 für Direktvergabe im Baubereich, EUR 2 Mio. für nicht offene Verfahren im Baubereich sowie EUR 150.000 im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen).  Dies ist allerdings bis jetzt nur ein rechtliches unverbindliches Vorhaben. Wir werden spätestens im März 2026 wieder berichten.