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Legal News
25. November 2025

Bundesvergabesetz Neu: Ein Ministerialentwurf zum BVergG wurde in Begutachtung geschickt

Ein Ministerialentwurf zum BVergG wurde in Begutachtung geschickt

Die Justizministerin hat im Oktober einen Ministerialentwurf zum Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) zur Begutachtung verteilt.

Ein wesentlicher Punkt der Novelle werden die Schwellenwerte sein, wie heuer schon berichtet. Diese wurden für Direktvergaben immer per Verordnung der Justizministerin für einen Zeitraum von ein bis mehrere Jahre festgelegt. Die aktuelle Regelung läuft noch bis Ende März 2026. Nunmehr soll aber dieser Schwellenwert direkt im Gesetz festgelegt werden. Nach dem Entwurf wäre die Grenze für Direktvergaben im klassischen Bereich bei Bauaufträgen dann EUR 200.000 bzw bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 144.000. Die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung wäre dann bei Bauaufträgen bis EUR 200.000 möglich. Im Sektorenbereich wären für die Direktvergabe als Schwellenwerte EUR 150.000 für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und ebenfalls EUR 200.000 für Bauaufträge als Schwellenwerte vorgesehen.  Für die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung sind EUR 200.000 bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und EUR 2,000.000 bei Bauaufträgen angedacht.

Weiters sollen die Gebührenregelungen vereinfacht werden.

Die inhaltlichen Punkte des Ministerialentwurfs sind überblicksweise gemäß der Kurzinformation des BMJ:

  • Anpassung der Rechtslage für Bekanntmachungen und Bekanntgaben auf europäischer Ebene
  • Angleichung nationaler Bekanntmachungen und Bekanntgaben an die e-Forms
  • Verpflichtende Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte bei einem größeren Spektrum von Leistungen
  • Anhebung der Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
  • Erweiterung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit
  • Anpassung der Regelungen zur Rahmenvereinbarung
  • Informationspflicht zur Strategischen Beschaffung
  • Informationspflicht über außergerichtliche Einigungen in Rechtsschutzverfahren
  • Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2019/633, soweit diese das öffentliche Auftragswesen betrifft
  • Vereinfachung des Gebührensystems im vergabespezifischen Rechtsschutz
  • Ergänzung der Auskunftspflicht von Auftraggebern vor dem Bundesverwaltungsgericht

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens konnten nun bis zum 7.November interessierte Stakeholder (Institutionen, Gebietskörperschaften, etc) dazu ihre ggf. auch kritische Stellungnahme abgeben. Nach Evaluierung der Stellungnahmen werden nunmehr als sinnvoll erachtete Änderungsvorschläge gegebenenfalls noch eingearbeitet und dann dem Parlament zur Beschlussfassung als Gesetzesnovelle vorgelegt. In Kraft treten sollte die Novelle voraussichtlich spätestens im März 2026, weil die Schwellenwerte-Verordnung mit 31.03.2026 ausläuft. Sollte sich die Beschlussfassung wider Erwarten verzögern, ist aber davon auszugehen, dass die bestehende Verordnung um ein paar Monate verlängert wird.

Sobald die BVergG-Novelle vom Nationalrat beschlossen sein wird, werden wir wieder ausführlich über die dann in Kraft tretenden Bestimmungen berichten.